Allgemeine Geschäftsbedingungen – Videoproduktion

Torben Kopp
Goethestrasse 72
58285 Gevelsberg
Email: info@torbenkopp.com

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern (§ 13 BGB) konzipiert. Dies sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages von Torben Kopp, Goethestrasse 72, 58285 Gevelsberg, nachfolgend als „VIDEOERSTELLER“ bezeichnet.

1.2. Eine rechtliche Bindung des VIDEOERSTELLERS tritt nur durch die schriftliche Bestätigung des Angebotes / Auftrages ein. Mit Bestätigung des Auftragsschreibens bzw. der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber werden diese Allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen akzeptiert. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des VIDEOERSTELLERS. Die digitale Kommunikation per E-Mail ist genügend und der Schriftform gleichwertig.

1.3.  Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des VIDEOERSTELLERS haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

2.  Kosten

2.1. Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Erstellungskosten einschließlich einer Sende- bzw. vorführfähigen Erstkopie sowie die Rechteeinräumung am erstellten Video, in dem gemäß Ziffer 6 vorgesehenen Umfang enthalten. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in Euro.

2.2. Stellt der Kunde dem VIDEOERSTELLER Inhalte (Grafiken, Texte, Bilder, Videos, Links) für die Videoerstellung zu Verfügung, ergibt sich daraus keinerlei Gebührenanspruch seitens des Kunden gegenüber dem VIDEOERSTELLER.

2.3. Als Zahlungsmöglichkeit steht ausschließlich Vorkasse per Banküberweisung zur Verfügung. Der Kaufpreis ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

2.4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.

2.5 Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist daher der Endpreis.

3. Erstellung, Änderung, Fremdsprachliche Fassungen

3.1. Der VIDEOERSTELLER stellt das Werbevideo nach den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben auf der Webseite oder ähnlichen Präsentationsformen des zu bewerbenden Produktes her.

3.2. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werbevideos obliegt dem VIDEOERSTELLER.

3.3. Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Werbevideos Änderungen an den bereits erstellten Videoteilen, so erfolgen diese Änderungen auf Kosten des Auftraggebers, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Der VIDEOERSTELLER hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.

3.4. Falls vom Werbevideo fremdsprachige Fassungen erstellt werden sollen, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

3.5. Die im Video zu bewerbenden Angebote des Kunden haben rechtlich zulässig zu sein, eine rechtliche Prüfung oder Haftungsübernahme erfolgt durch den VIDEOERSTELLER nicht. Jedoch behält sich der VIDEOERSTELLER vor, die Bewerbung bestimmter Inhalte abzulehnen.

Dazu gehören:

Illegales, Rassismus, Faschismus, Wettbewerbe, Votings, Gewinnspiele, Glücksspiel, Wetten, Pharma- und Rüstungsindustrie, Gewaltsame oder abstoßende Inhalte, Politisches, Religiöses.

4. Abnahme

4.1. Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den im Auftrag festgelegten Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären.

4.2. Während der Fertigstellungsphase ist der VIDEOERSTELLER berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Leistung (z. B. Videos) zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

4.3. Erfolgt innerhalb einer Frist von 7 Tagen seit Ablieferung keine Äußerung des Auftraggebers oder verwendet der Auftraggeber das Werbevideo, gilt das Werbevideo als abgenommen.

5. Haftung, Werbliche Aussage

5.1. Der VIDEOERSTELLER verpflichtet sich zur Ablieferung einer technisch einwandfreien Videodatei. Er leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist. Für unsachgemäße Weiterbearbeitungen Dritter (z.B. MPEG – Kodierungen) wird keine Gewähr übernommen.

5.2. Der Auftraggeber kann die Nacherfüllung solcher Teile des Werbevideos verlangen, deren technische Gestaltung vom Standpunkt eines erfahrenen Beurteilers unzureichend erscheint oder die von den Produktbeschreibungen des Kunden abweichen oder die die Qualität in Bild und/oder Ton gemäß 5.1 nicht erreichen. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung wie Farben oder Töne können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber hierzu keine exakten Anweisungen gegeben hat. Für Material-, Prozess-oder systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.

5.3. Sachmängel, die vom VIDEOERSTELLER anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der VIDEOERSTELLER nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der VIDEOERSTELLER ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

5.4. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhaltes der Werbung und die rechtliche Zulässigkeit der Werbung / werblichen Aussage trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt wurden.

5.5. Der Kunde stellt den VIDEOERSTELLER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegebenenfalls gegen den VIDEOERSTELLER im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen des VIDEOERSTELLERS für den Kunden geltend machen. Dies umfasst auch die Kosten angemessener Kosten der Rechtsverfolgung.

6. Rechteeinräumung, Lizenzvereinbarung für die Videoerstellung

6.1. In Bezug auf jedes vom VIDEOERSTELLER produzierte Video erhält der Kunde (Im Folgenden „Lizenznehmer“ genannt) ein weltweites, unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht abtretbares, nicht übertragbares Recht und eine Lizenz zur öffentlichen Darstellung von Videomaterial für kommerzielle Zwecke, einschließlich Werbung, Werbeprojekte und Online-Publikationen, und zur Ermächtigung anderer zur Darstellung des Videomaterials.

6.2. Die Verwendung des Videomaterials in Artikeln zum Weiterverkauf, zur Lizenzierung oder zur sonstigen gewinnbringenden Verbreitung ist nicht gestattet.

6.3. Die Aufnahme des Videomaterials in Vorlagen jeglicher Art, einschließlich für Websites, Dokumente, Projekte oder anderweitig zum Vertrieb oder Verkauf an Dritte ist nicht gestattet.

6.4. Die Verwendung des Videomaterials in Designvorlagen, die zum Weiterverkauf bestimmt sind, sei es online oder offline, einschließlich Website-Vorlagen, Flash-Vorlagen und Vorlagen für elektronische Grußkarten, ist nicht gestattet.

6.5. Die Verwendung des Videomaterials zur Erstellung eines abgeleiteten Werks, das auf dem Videomaterial basiert oder dieses enthält, ist nicht gestattet.

6.6. Sie dürfen keine Urheberrechts-, Marken- oder andere Eigentumshinweise, die in den Stock-Materialien erscheinen, verändern oder löschen.

6.7. Sie stimmen zu, sich an die Nutzungsrichtinien von YouTube zu halten.

6.8. Der Lizenznehmer muss das Urheberrecht für alle vom VIDEOERSTELER verwendeten, in das Videomaterial eingefügten Dateien besitzen. (z.B. Logos, Film- und Bildmaterial von der Webseite des Kunden)

6.9. Der VIDEOERSTELLER übernimmt keinerlei Verantwortung für den Verlust von Geschäftsgewinnen oder sonstige geschäftliche Verluste, die direkt oder indirekt aus der Nutzung des Videomaterials resultieren. Der Lizenznehmer hält den VIDEOERSTELLER schadlos gegenüber jeglichen Schadensersatzansprüchen oder Haftungsverpflichtungen, die durch die Verwendung des Videomaterials in anderer als in der vorliegenden Lizenzvereinbarung ausdrücklich zugelassenen Weise entstehen.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1. Der VIDEOERSTELLER ist berechtigt, das Werbevideo einschließlich der darin enthaltenen Kennzeichen des Auftraggebers wie Namen und Marke zum Zweck der Eigenwerbung (Referenzwerbung) zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich vorzuführen oder vorführen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite des VIDEOERSTELLERS oder anderen entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen (sog. neue Verwertungsarten; z. B. zur Verwendung auf Handheld-Computern, Mobiltelefone).

7.2. Änderungen des Videoerstellungsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Videoerstellungsvertrages oder eine Ziffer dieser Herstellungs und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ist der Hauptsitz des VIDEOERSTELLERS.

7.4. Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des VIDEOERSTELLERS zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat deutsches Recht zur Anwendung zu bringen. Dies gilt auch wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

7.5. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Datum: 01. Januar 2026

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