KI-Bilder im E-Commerce erzeugen Misstrauen trotz Kennzeichnungspflicht

Ab dem 2. August 2026 müssen Online-Händler in der EU bestimmte KI-generierte Bilder kennzeichnen, insbesondere Deepfakes und täuschend echte Darstellungen von Personen, Produkten oder Ereignissen.

Das Wesentliche

Kennzeichnungspflichtig sind realitätsnahe KI-Bilder, die als echt wahrgenommen werden könnten, zum Beispiel KI-generierte Models in Produktfotos. Die Kennzeichnung muss klar und eindeutig erfolgen, beispielsweise mit Formulierungen wie „KI-generiertes Bild“ oder „Dieses Bild wurde mit KI erstellt“. Ausnahmen gelten für offensichtlich fiktive Inhalte und rein kreative Bearbeitungen. Verstöße können zu Geldbußen und Abmahnungen führen. Eine rückwirkende Kennzeichnung bereits veröffentlichter Inhalte ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Zusätzlich sollten Lizenzbedingungen der KI-Tools und Plattformregeln beachtet werden.

Standpunkt

Der Einsatz von KI zur Bildgenerierung im E-Commerce ist ein zweischneidiges Schwert. Während die Kostenersparnis und Schnelligkeit verlockend sind, gibt es gewichtige Gründe, warum Marken, besonders im Premium- oder Vertrauenssegment, skeptisch sein sollten.

Das größte Problem im E-Commerce ist die Erwartungshaltung. Ein KI-Modell generiert ein Bild basierend auf Wahrscheinlichkeiten, nicht auf physikalischen Fakten des spezifischen Produkts. Wichtige Details, Texturen oder exakte Farbtöne werden oft leicht verfälscht. Wenn das gelieferte Produkt nicht exakt dem Bild entspricht, steigt die Retourenquote massiv an, und Kunden fühlen sich getäuscht.

Menschen haben ein feines Gespür für Unnatürlichkeit. KI-generierte Personen wirken oft „zu perfekt“ und haben eine seltsame Hautbeschaffenheit oder physikalische Fehler, zum Beispiel einen unlogischen Schattenwurf oder seltsame Fingerhaltungen. Sobald ein Kunde erkennt, dass ein Bild künstlich ist, stellt er unbewusst die Frage: „Wenn das Bild nicht echt ist, ist es das Produkt dann?“ Authentizität ist im digitalen Handel die wichtigste Währung. KI-Bilder können billig oder „fake“ wirken.

Die Rechtslage rund um KI-generierte Inhalte ist weltweit noch in Bewegung und weitestgehend ungeklärt. In vielen Jurisdiktionen genießen KI-Bilder keinen Urheberrechtsschutz. Das bedeutet, dass Konkurrenten Ihre KI-Werbebilder theoretisch kopieren könnten, ohne dass Sie eine rechtliche Handhabe hätten. Die ab August 2026 wirksame Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte in Form eines Wasserzeichens auf dem Hauptbild kann die Kaufbereitschaft senken.

KI-Tools greifen auf vorhandene Daten zurück und neigen dazu, einen „Mainstream-Look“ zu reproduzieren. Echte Fotografie ermöglicht eine einzigartige Bildsprache, die genau auf Ihre Marke abgestimmt ist. KI-Bilder sehen oft nach Stock-Fotografie von Hobby-Smartphone-Fotografen aus und bieten kein visuelles Alleinstellungsmerkmal gegenüber der Konkurrenz.

Fazit

Im E-Commerce ist das Foto das Einzige, was der Kunde vom Produkt erfassen kann, bevor er kauft. Wenn dieser wichtige Eindruck durch eine KI verfälscht wird, leidet die Conversion-Rate langfristig durch Misstrauen.

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